Bei der Erdbestattung wird die verstorbene Person in einem Sarg in einem Erdgrab beigesetzt. Erdbestattungen müssen in Deutschland auf einem Friedhof erfolgen und unterliegen, wie alle Bestattungsarten, besonderen Vorschriften und Fristen.
Die Grabarten für Erdbestattungen unterscheiden sich in unserer Region in Einzel-Wahlgrab, Doppel-Wahlgrab, Reihengrab und anonymes Rasenreihengrab ohne Grabpflege.
Je nach Vorgabe des Friedhofs kann eine freie Grabstelle ausgesucht werden, diese Möglichkeit ist jedoch nicht immer gegeben. Ein Wahlgrab bietet die Option einer weiteren späteren Urnenbeisetzung. Eine bestehende Wahlgrabstätte kann, mit schriftlicher Zustimmung des Grabnutzungsberechtigten, verlängert werden. Hier ist zu prüfen, ob die Grabstelle, unter Berücksichtigung der Ruhefrist, erneut belegt werden kann.
Reihengräber werden in zeitlicher Abfolge angelegt und sind nicht verlängerbar., d.h. sie werden nach Ablauf der Ruhefrist eingeebnet. Somit kann keine weitere Beisetzung in diesem Grab erfolgen.
Das Rasenreihengrab befindet sich "unter der grünen Wiese". Eine namentliche Kennzeichnung ist als Platte, einheitlicher Stein oder Plakette an einer Stele (je nach Vorgabe des Friedhofs) möglich. Grabschmuck ist auf der Grünfläche nicht erwünscht, es können jedoch Blumen an einem dafür vorgesehenen Platz abgelegt werden, sofern der Friedhof diesen anbietet. Diese Grabart ist nicht verlängerbar, somit ist keine weitere Beisetzung möglich.
Das anonyme Reihengrab befindet sich "unter der grünen Wiese". Es besteht KEINE Möglichkeit auf namentliche Kennzeichnung. Die Beisetzung erfolgt OHNE Beisein von Angehörigen oder Freunden.